Wolf und Kollegen


Rechtsanwälte in Sozietät


in Saalfeld und Erfurt

Strafverteidigernotruf

In allen Fällen gilt:

1. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren muss man zur Sache nicht aussagen.

2. Man darf sich von Beginn an der Unterstützung eines Strafverteidigers versichern, den man frei wählen kann.

3. Diese Rechte dürfen durch die Ermittlungsbehörden nicht eingeschränkt werden.

Welche Möglichkeiten der Verteidigung gegen die erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe sinnvoll und sachgerecht sind, lässt sich regelmäßig erst dann einschätzen, wenn die Ermittlungsakte, die auch der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorliegt, der Verteidigung im Wege der Akteneinsicht zur Verfügung gestellt wurde. Akteneinsicht erhält man über einen Rechtsanwalt als Verteidiger. Erst nach Akteneinsicht kann man die Tragweite der Ermittlungen einschätzen und weiß, was z. B. Zeugen ausgesagt oder Sachverständige festgestellt haben. Es empfiehlt sich daher dringend, umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Strafverteidiger ist keine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Theoretisch können sich auch Rechtsanwälte, die in der Praxis z. B. nur Sozialrechtsfälle bearbeiten, Strafverteidiger nennen. Das ein solcher Rechtsanwalt eher keine Erfahrung in Strafsachen haben wird, liegt auf der Hand. Deshalb bietet das anwaltliche Berufsrecht, dessen Einhaltung durch die Rechtsanwaltskammer überwacht wird, die Möglichkeit, die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung: „Fachanwalt für Strafrecht“ zu erwerben. Fachanwälte für Strafrecht bieten Gewähr dafür, dass sie vertieft in der strafrechtlichen Praxis tätig sind und sich regelmäßig im Strafrecht fortbilden. Herr Rechtsanwalt Kruppa und Herr Rechtsanwalt Strehle sind beide als Fachanwälte für Strafrecht zugelassen und hauptsächlich strafrechtlich tätig.

In dringenden Fällen können Sie unsere Fachanwälte für Strafrecht über Mobiltelefon wie folgt erreichen:

Rechtsanwalt Kruppa: 0172 7507215

Rechtsanwalt Strehle: 0176 23441761

Wir bitten ausdrücklich, diese Notfallnummern nur als solche in strafrechtlichen Angelegenheiten zu verwenden und nicht eilbedürftige Anliegen während der Bürozeiten an uns zu richten.